Als Fond (bzw. Investmentfond) bezeichnet man eine moderne Geldanlage. Eine sogenannte Kapitalanlagegesellschaft sammelt hierbei das Vermögen der beteiligten Anleger zu einer Summe gebündelt (Sondervermögen), welches dann in ein oder mehreren Anlagebereichen Verwendung findet.
Das Vermögen kann dabei in unterschiedlichen Anlageformen vorliegen: Wertpapiere, Aktien, offen gehandelt am Geldmarkt, oder als feste Anlage in Immobilien. Grundsätzlich wird dabei, schon von der Logik her, das Vermögen nie in eine Anlage investiert, um durch diese Streuung des Geldes (Diversifikation) das Risiko zu mindern zu viel Kapital zu verlieren (Minderung des Anlagerisikos).
Als Anleger und somit Anteilhaber an einem Fond hat dieser ein Recht auf Gewinnbeteiligung und gilt als Miteigentümer. Es wird zudem zwischen offenenen und geschlossenen Fonds unterschieden. Bei offenen Fonds gilt die Besonderheit, dass die Investmentgesellschaft als formal-juristischer Eigentümer gilt und z.b. im Falle des besitzes von Immobilien auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden muss und wird.
Bei geschlossenen Fonds entfällt die Möglichkeit jederzeit Anteile von der Kapitalanlagegesellschaft zu erwerben oder wieder zu kündigen / zurück zugeben. Offene Fonds unterliegen dem speziellen Investmentgesetz (InvG) während die geschlossenen Fonds sich nach der Gesellschaftsform des jeweiligen Unternehmens richten (Kommanditgesellschaft, GmbH, OHG, GmbH & Co. KG). Geschlossene Fonds unterliegen des weiteren keinerlei Aufsichten, wie den offenen Fonds, die von Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und kontrolliert werden, ehe sie öffentlich angeboten werden dürfen.